Datenschutzhinweise zur Erfassung von Video-, Bild- und Audiodaten im öffentlichen Verkehr im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Robert Bosch GmbH

Der Schutz der persönlichen Daten hat für die Robert Bosch GmbH höchste Priorität und wird in allen unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. In den nachfolgenden Datenschutzhinweisen ist ein Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Robert Bosch GmbH als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen enthalten. Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten bei der Robert Bosch GmbH im Rahmen von Forschung und Entwicklung zu Fahrassistenzsystemen, automatisierten und autonomen Fahren, Fahrfunktionen und weiteren Diensten, sowie den Umgang mit diesen Daten. Darüber hinaus klärt die Seite auf, welche Rechte in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogenen Daten bestehen und welche wesentlichen Inhalte in Bezug auf die Erhebung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den Prozessen der Robert Bosch GmbH etabliert sind.

1. Welche Daten werden verarbeitet?

Im Rahmen des oben genannten Forschungs- und Entwicklungszwecks bewegen sich gekennzeichnete Erprobungsfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sowie – soweit nach sonstigem Recht zulässig – auf privaten Werks-, Test- und sonstigen Geländen. Die Fahrzeuge sind mit Kamerasystemen mit unterschiedlichen Erfassungswinkeln, Brennweiten und Sensortechnologien ausgestattet sowie teilweise mit Außenmikrofonen und weiteren Sensorsystemen. Diese Systeme erfassen, verarbeiten und speichern zu den in Abschnitt 4 dieser Datenschutzhinweise beschriebenen Zwecken Video-, Bild- und Audiodaten aus der Fahrzeugumgebung.

Diese Daten können – je nach Einzelfall – auch folgende personenbezogenen Informationen enthalten:

  • Gesichter, sonstige Merkmale sowie Umgebung von Verkehrsteilnehmern und anderen Personen im Umkreis der Erprobungsfahrzeuge
  • Kennzeichen, sonstige Merkmale sowie Umgebung von Fahrzeugen und anderen Objekten im Umkreis der Erprobungsfahrzeuge
  • Akustische Informationen aus dem Umkreis der Erprobungsfahrzeuge
  • Zusätzliche Daten weiterer Sensorsysteme (wie Radar, LIDAR) sowie GPS-Position und Zeitstempel

2. Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?

Von dieser Datenverarbeitung sind potentiell alle Verkehrsteilnehmer betroffen, die sich während des Erprobungsbetriebs im Umkreis eines der (gekennzeichneten) Erprobungsfahrzeugs aufhalten.

3. Wer ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich und an wen kann man sich zum Thema Datenschutz wenden?

Die Robert Bosch GmbH ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 26 DSGVO für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sofern nicht ausdrücklich ein anderer als verantwortliche Stelle benannt wird.

Zuständige Geschäftsbereiche:

Robert Bosch GmbH, Chassis Systems Control

Bosch Engineering GmbH

Robert-Bosch-Allee 1

74232 Abstatt

Robert Bosch GmbH, Cross-Domain Computing Solutions

Burgenlandstr. 33

70469 Stuttgart-Feuerbach

Datenschutzbeauftragter der Robert Bosch GmbH:

Abteilung Informationssicherheit und Datenschutz Bosch-Gruppe (C/ISP)

Postfach 300220

70442 Stuttgart

Deutschland

https://www.bosch.com/datenschutzhinweise

E-Mail: DPO@bosch.com

4. Wofür werden die Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?

Die Zwecke der vorliegenden Datenverarbeitung sind Forschung, Entwicklung und Erprobung in den Bereichen Fahrassistenzsysteme, automatisiertes Fahren, Fahrfunktionen und sonstige Dienste, einschließlich Dokumentation dieser Prozesse und Erfüllung sonstiger nachgelagerter Pflichten.

Fahrassistenzsysteme und Fahrfunktionen dienen bereits in heutigen Fahrzeugen insbesondere der Erhöhung der Verkehrssicherheit, aber auch des Komforts. In zukünftigen automatisierten und autonomen Fahrzeugen ermöglichen technische Systeme zur Wahrnehmung und Bewältigung von Verkehrs- und Umgebungssituationen eine regelkonforme und sichere Teilnahme solcher Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr. Weitere Dienste ermöglichen es, Verkehrsmittel, Verkehr und Verkehrssysteme sicherer, effizienter und komfortabler zu gestalten.

Forschung, Entwicklung und Erprobung derartiger Systeme erfordern deren Einsatz in Erprobungsfahrzeugen unter realen Umgebungs- und Verkehrsbedingungen – auch im öffentlichen Verkehrsraum – einschließlich der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Video-, Bild- und Audioaufzeichnungen während und nach diesen Einsätzen.

Anhand dieser Materialien werden technische Systeme zur Wahrnehmung und Einordnung von Verkehrsteilnehmern, Fahrzeugen, Infrastruktur und sonstigen Objekten im Kontext von Verkehrs- und Umgebungssituationen erforscht, entwickelt und erprobt.

Personen, Fahrzeuge, sonstige Objekte sowie Audio-Informationen werden im Rahmen der Datenverarbeitung lediglich als „Objekte“ im Kontext von Verkehrs- und Umgebungssituationen analysiert, klassifiziert und weiterverarbeitet, also beispielsweise als „Fußgänger am rechten Fahrbahnrand“, „PKW auf Kreuzung“, „Martinshorn-Signal hinter dem Fahrzeug“.

Eine namentliche oder sonstige persönliche Identifizierung erfasster Personen oder eine Zuordnung erfasster Fahrzeuge oder Objekte zu derart identifizierten Personen ist aus dem Video-, Bild- und Audiomaterial in der Regel nicht möglich und die Erfassung erfolgt häufig nur sehr kurz im Vorbeifahren. Identifizierbarkeit und Identifizierung von Personen kann aber in besonderen Situationen (z.B. Ampeln, Stau, Fußgängerüberwegen, …) nicht vollständig ausgeschlossen werden, so dass es sich um personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 handelt.

Primäre Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Litera F, DSGVO „Wahrung berechtigter Interessen“. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen ist die Durchführung von Forschung, Entwicklung und Erprobung zu Fahrassistenzsystemen, automatisiertem Fahren, Fahrfunktionen und sonstigen Diensten.

Die entgegenstehenden Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen überwiegen dabei nicht, da eine namentliche oder sonstige persönliche Identifizierung einzelner Betroffener weder notwendig, noch vorgesehen ist. Zudem werden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um eine datenschutzgerechte Verarbeitung der erfassten Daten zu gewährleisten.

5. Werden die Daten weitergegeben?

Die Daten werden ausschließlich innerhalb der oben beschriebenen datenschschutzrechtlichen Zweckbindung mit Konzernunternehmen, Kooperationspartnern, Auftragsverarbeitern oder Dritten geteilt. Eine Weitergabe erfolgt nur sofern sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und / oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zulässig ist oder das berechtigte Interesse den Dritten einbezieht.

Kategorien von Empfängern, an die Daten im Rahmen der oben beschriebenen Zwecke weitergegeben werden können, sind insbesondere:

  • Interne und externe Kooperationspartner der Robert Bosch GmbH im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsprozesse
  • Lieferanten im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsprozesse
  • Weitere Auftragsverarbeiter (insbesondere IT-Dienstleister sowie Dienstleister zur Datenaufbereitung / Datenauswertung)

Sofern im Rahmen der Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsprozesse oder der nachgelagerten Verarbeitung eine Übermittlung an Empfänger in Drittstaaten erfolgt, geschieht diese nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO, auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne des Art. 46 DSGVO oder sofern nach sonstigem Recht zulässig.

6. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall oder ein ‚Profiling‘ im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt und wäre auf Grund der kurzen und einmaligen Erfassungszeiten nahezu unmöglich.

7. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Video-, Bild- und Audiodaten werden zweckbestimmt für die Dauer des genannten Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungszweckes gespeichert.

Fallweise können darüberhinausgehende Rechtsvorschriften (z.B. Produkthaftung) oder ein weitergehendes berechtigtes Interesse zu entsprechend längeren Speicherdauern führen.

8. Welche Rechte bestehen gegenüber der Robert Bosch GmbH?

Die DSGVO legt folgende Rechte der Betroffenen fest, die gegenüber der Robert Bosch GmbH als datenschutzrechtlich Verantwortlichen geltend gemacht werden können:

  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht zum Widerspruch
  • Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Wahrnehmung von Rechten:

Bei den erfassten Video-, Bild- und Audiodaten handelt es sich nach Art. 11 DSGVO um eine „Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist“. Zusätzliche Identifikationsmerkmale werden weder erfasst noch verarbeitet.

Es sind daher immer Angaben zu ORT und ZEITPUNKT erforderlich, um festzustellen, ob sich jemand konkret im Umkreis eines der Erprobungsfahrzeuge aufgehalten hat und von der Verarbeitung betroffen ist. Erst dann können die genannten Rechte wie ‚Auskunft‘, ‚Löschung‘ etc. erfüllt werden. Mit einer Löschung werden automatisch die Rechte auf ‚Einschränkung der Verarbeitung‘ und ‚Widerspruch‘ abgedeckt. Das Recht auf Berichtigung und Datenübertragbarkeit ist dagegen auf Grund des Datentyps nicht relevant.

Besondere Hinweise zur Einschränkbarkeit der Betroffenenrechte:

Wir weisen zudem darauf hin, dass im Rahmen der vorliegenden Verarbeitung Ihre Rechte aus Art. 15 DSGVO (Recht auf Auskunft), Art. 16 DSGVO (Recht auf Berichtigung), Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung), Art. 18 DSGVO (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) sowie aus Art. 21 DSGVO (Recht auf Widerspruch) besonderen zusätzlichen Beschränkungen unterliegen können. Diese besonderen Beschränkungen gelten, wenn Ausübung und Erfüllung dieser Rechte im konkreten Fall voraussichtlich die Verwirklichung von Forschungszwecken unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würden und die Beschränkung daher für die Erfüllung dieser Forschungszwecke notwendig ist.

Diese besondere Einschränkbarkeit und deren Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Art. 89 DSGVO i.V.m. § 27 BDSG sowie aus Art. 17 DSGVO.

Ansprechpartner sind in Abschnitt 3 genannt.

Stand: 25.10.2022